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ZE70 ZBE BZGU20 - Leistungen im Detail

       
 
  ZE70 ZBE BZGU20
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Zahnersatz
z.B. Implantate, Brücken oder Kronen
90% vom Rechnungsbetrag
Inlays90% vom Rechnungsbetrag
Zahnbehandlung
z.B Kunststofffüllungen, besondere Wurzel- und Parodontosebehandlungen
100% vom Rechnungsbetrag
Zahnprophylaxe/ professionelle ZahnreinigungJa bis zu 300€ innerhalb von 2 Jahren
KieferorthopädieBis zum 18. Lebensjahr. 100% max. 2.000€ 
FunktionsdiagnostikJa
KieferknochenaufbauJa
Leistung ohne Vorleistung der GKVJa, fiktiver Abzug von 50% nur bei Behandlung im Ausland, sonst 20% Abzug
Wartezeitennein
anfängliche Erstattungshöchstgrenzenim 1. Jahr 500€* +200€**  
1.-2. Jahr 1.000€* + 400€**   
1.-3. Jahr 1.500€* + 600€**  
1.-4. Jahr 2.000€* + 800€** /*Leistung aus Tarif ZE70;
**Leistung aus Tarif BZGU20 
Gebührenordnung für ZahnärzteBis zum 3,5fachen Satz
AnnahmerichtlinienBis zu 4 fehlende Zähne können mitversichert werden, ab drei fehlenden und/oder 9 bereits mit Zahnersatz versorgten Zähnen gilt eine verlängerte ZahnstaffelAblehnung
Sehhilfen 125€ alle zwei Jahre
200€ für Schmerzbehandlungen (Akupunktur, Hypnose oder Vollnarkose) 
Tarif- informationen Download
Bedingungen Download
 
 

Württembergische ZE70+BZGU20

Der Tarifbaustein ZE70 ist nach Art der Schadenversicherer, also ohne Altersrückstellungen kalkuliert. Mit Erreichen der nächsten altersabhängigen Beitragsstufe erhöht sich der Beitrag planmäßig.

Bis zu 2 bei Antragstellung fehlende Zähne sind ohne Erschwernis mitversichert. Durch Verlängerung der Zahnstaffel können bis zu 4 fehlende Zähne versichert werden. Die verlängerte Zahnstaffel tritt auch in Kraft, wenn bei Antragstellung mehr als 8 ersetzte Zähne (Krone, Brücke, Implantat) vorhanden sind.


Brille

In diesem Tarif sind Sehhilfen, 125,- Euro alle zwei Jahre, mitversichert.


Zahnersatz
90 %

Bei Behandlung durch einen Kooperationspartner der Württembergischen erhöht sich die Leistung sogar auf 95 %.

Implantate sind uneingeschränkt versichert, mit Knochenaufbau.

Funktionsdiagnostik ist Gegenstand des Versicherungsschutzes.

Keramikverblendungen bis einschließlich der 8er Zähne (incl. Weisheitszähne) sind im Tarifbaustein ZE70 eingeschlossen somit erfolgt im medizinisch notwendigen Bereich eine Erstattung von 90 %. Außerhalb (7er/8er) zu 70 %.


Zahnerhalt / Zahnbehandlung
100 %

Zahnreinigung / Zahnprophylaxe zu 100 % bis zu maximal 460,- Euro alle zwei Jahre.

Hochwertige Kunststofffüllungen sind in der Zahnzusatzversicherung beinhaltet.

Der Tarif sieht Leistungen für Parodontosebehandlung vor, bei Anerkennung durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) 100 %, ohne Vorleistung GKV 50 %.

Bei Wurzelbehandlungen mit Vorleistung der GKV die Mehrkosten zu 100 %,

ohne Vorleistung der GKV 50 %.

Funktionsanalyse auch außerhalb von reinen Zahnersatzmaßnahmen z.B. bei Kiefergelenksbeschwerden


Kieferorthopädie

KIG 1-2 (keine Leistung GKV) 100 % begrenzt auf maximal 1.000 EUR

KIG 3-5 (Leistung GKV) 100 % begrenzt auf maximal 1.000 EUR

Invisaligne-Therapie ist versichert.

Bei Unfall sind kieferorthopädische Maßnahmen ohne Altersbegrenzung versichert, sonst bis zum 18. Lebensjahr.

Unter die Mehrkostenvereinbarung fallen kieferorthopädische Zusatzleistungen, insbesondere Mini-, Metall-, Keramik- und Kunststoffbrackets, unsichtbare Zahnspange, Lingualtechnik, festsitzender Retainer, konfektionierte herausnehmbare Geräte, festsitzender Lückenhalter, farbige/farblose Bögen/ Teilbögen, thermisch programmierbare oder plastische Bögen/Teilbögen so- wie funktionsanalytische/funktionstherapeutische Maßnahmen.

Die Leistungsbegrenzung innerhalb der ersten 3 Jahre für kieferorthopädische Maßnahmen beträgt:

In den ersten 12 Monaten maximal 250 EUR
In den ersten 24 Monaten maximal 500 EUR
In den ersten 36 Monaten maximal 750 EUR


Allgemein

Keine Wartezeit

Leistungsbegrenzung innerhalb der ersten 4 Jahre (bei normaler Annahme) für Zahnersatz, Tarif ZE90

In den ersten 12 Monaten maximal 500 EUR
In den ersten 24 Monaten maximal 1.000 EUR
In den ersten 36 Monaten maximal 1.500 EUR
In den ersten 48 Monaten maximal 2.000 EUR

Der Tarif Zahnbehandlung ZB hat keine Leistungsbegrenzung

Kündigung
Nach Ende der Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren kann der Vertrag jederzeit mit einer 3 monatigen Frist zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden

Vollnarkose und Akupunktur (zur Schmerztherapie) bis maximal 200 EUR je Versicherungsjahr.

Knirsch- bzw. Aufbissbehelfe, -schiene ja 100 %